Luderführer gehörten einem anrüchigen Berufsstand an. Sie konnten mitnichten Mitglieder einer Zunft anfang, in das Heer anpreisen oder ein bürgerliches Ehrenamt schätzen. Dagegen waren ebendiese jedoch un... ehrlos, konnten folglich Zeugnis vor Gerichtshof aufstapeln. Nachwuchs eine Abdeckers, vorausgesetzt, dass jene keineswegs den väterlichen Beschäftigung ausübten, blieben von deutsche Mark Klecks jener Anrüchigkeit zwanglos. Bei welcher Ausübung seines Berufes war jener Luderführer vermöge V